Lebenslauf

 

Mit 10 Jahren habe ich aus dem Bauch heraus entschieden, Hebamme zu werden. Nach der Matura habe ich mich ausführlich über den Beruf informiert und mein Kopf hat meinem Bauchgefühl zugestimmt. Mittlerweile hängt mein Herz an diesem Beruf, der mich jeden Tag aufs Neue herausfordert und mich somit wachsen lässt.

 

Hebamme bin ich seit 2018.

Mama seit 2023. 

 

Zusatzausbildungen:

+ Homöopathie für Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit an der Privatklinik Döbling 2018
+ Akupunktur für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, ProMedico 2020
+ CranioSacral Therapie, Upledger Institut Österreich, in Ausbildung seit 2020

Leitbild

Als Kassenhebamme werden folgende Leistungen (Hausbesuche) durch ihre Krankenkasse übernommen (diese rechne ich direkt mit der Krankenkasse ab):

  • Mutter-Kind-Pass Gespräch
    • Zwischen der 18. - 22.Schwangerschaftswoche
    • Dauer: 60min
  • Während der Schwangerschaft
    • Ein Hebammenbeistand (Hausbesuch oder Ordination) ab der 32. Schwangerschaftswoche für alle Schwangeren
    • bei geplanter ambulanter Geburt: zwei Hebammenbeistände ab der 22. Schwangerschaftswoche, Erforderlichenfalls können Hebammenbeistände bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche stattfinden.
  • Nach der Geburt
    • Täglich ein Hebammenbeistand vom ersten Tag bis zum fünften Tag nach der Geburt nach dem Entlassungstag aus der Krankenanstalt.
    • Bei besonderen Problemen: sieben weitere Hebammenbeistände bis zum Ende der achten Woche nach der Geburt. Die Anzahl der Hebammenbeistände bei besonderen Problemen verringert sich um einen Besuch, wenn ein Hebammenbeistand in der Schwangerschaft stattgefunden hat (nicht zutreffend bei geplanter Hausgeburt oder geplanter ambulanter Geburt).
    • Bei Kaiserschnittentbindung, Früh- oder Mehrlingsgeburt: täglich ein Kontakt nach dem Entlassungstag aus dem Krankenhaus bis zum sechsten Tag nach der Geburt und bis zu sieben weitere Kontakte bei besonderen Problemen. Im Fall einer Kaiserschnittentbindung, Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich der Leistungszeitraum für Hebammenbeistände bei besonderen Problemen bis zum Ende der zwölften Woche nach der Geburt. Die Anzahl der Hebammenbeistände bei besonderen Problemen verringert sich um einen Besuch, wenn ein Hebammenbeistand in der Schwangerschaft stattgefunden hat (nicht zutreffend bei geplanter Hausgeburt oder geplanter ambulanter Geburt).

Folgende Leistungen werden nicht durch die Krankenkasse übernommen und werden privat honoriert und verrechnet (siehe Behandlungsvertrag):
z.B. Hausbesuche, welche die Anzahl bzw. den Zeitraum der oben beschriebenen Hausbesuche überschreitet, Geburtsvorbereitungskurs und private Geburtsbegleitung in ein Krankenhaus.

 

Private Leistungen (können ggf. mit dem Versicherungsträger einer Zusatzversicherung abgerechnet rückvergütet werden):

  • Geburtsvorbereitende Akupunktur
  • Private Geburtsvorbereitung
  • Kurse (Geburtsvorbereitungskurs, Stillgruppe ...)

Vertretungsregelung - Regelungen zur Erreichbarkeit

Ist die Kassenhebamme nicht erreichbar, so ist in dringenden Fällen, sowie bei akuten Beschwerden selbstverantwortlich der/die nächste Arzt/Ärztin oder das nächstgelegene Krankenhaus aufzusuchen.

siehe AGBs